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Energetische Sanierung fördern 2026: KfW & BAFA

·Aktualisiert am ·8 Min Lesezeit
Von Seydhan Cakmak (ImmoPrüf-Redaktion) · recherchiert & faktengeprüft · fachlich geprüft von Ahmad El Chouli (Projektingenieur Energiemanagement)
KaufratgeberEnergie
Energetische Sanierung fördern 2026: KfW & BAFA

Eine energetische Sanierung kostet schnell einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. Doch ein erheblicher Teil davon lässt sich über staatliche Programme zurückholen — beim Heizungstausch sind bis zu 80 % Zuschuss möglich. Wer das Förderpotenzial schon vor dem Kauf einplant, rechnet mit ganz anderen Zahlen als jemand, der erst nach dem Notartermin nach Zuschüssen sucht.

Die Förderlandschaft ist allerdings zweigeteilt: Den Heizungstausch fördert die KfW per Zuschuss, einzelne Maßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern laufen über das BAFA. Dazu kommen Boni, die sich kombinieren lassen, und zinsgünstige Kredite für den Eigenanteil. Dieser Artikel ordnet die Programme für private Selbstnutzer in Deutschland und zeigt mit Beispielrechnungen, was am Ende übrig bleibt.

Ein Hinweis vorab: Alle Angaben in diesem Artikel geben den Stand vom 27. Juli 2026 wieder und beruhen auf der Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, die seit dem 21. Juli 2026 gilt und die Vorgängerfassung von Dezember 2023 ersetzt. Mit ihr haben sich Fördersätze, Boni und Höchstbeträge deutlich verschoben — ältere Übersichten im Netz nennen häufig noch die alten Werte. Förderprogramme ändern sich regelmäßig, deshalb gilt für jeden konkreten Antrag: vorher die offizielle Quelle von KfW und BAFA prüfen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Zwei Töpfe: KfW für die Heizung, BAFA für die Hülle

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verteilt sich auf zwei Stellen. Das ist wichtig zu verstehen, weil Sie je nach Maßnahme einen anderen Antrag stellen.

  • Die KfW ist für den Heizungstausch zuständig — also den Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasse- oder Hybridheizung anstelle einer alten fossilen Anlage. Hier läuft die Förderung über den Zuschuss 458.
  • Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik — Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster, Lüftungsanlagen oder die Optimierung einer bestehenden Heizung.

Beide Töpfe lassen sich nebeneinander nutzen: Wer die Heizung tauscht und gleichzeitig das Dach dämmt, stellt zwei getrennte Anträge. Wie sich der energetische Zustand eines Objekts schon aus dem Inserat ablesen lässt, erklärt unser Beitrag zum Energieausweis im Exposé.

Heizungstausch: bis zu 80 % Zuschuss von der KfW

Der Heizungstausch ist die am stärksten geförderte Einzelmaßnahme. Der KfW-Zuschuss aus dem Programm 458 setzt sich für Selbstnutzer aus drei Bausteinen zusammen:

  • Grundförderung: 30 %. Diese erhält jeder, der einen förderfähigen neuen Wärmeerzeuger einbaut.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %. Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen — oder eine funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028.
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 %. Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert (Familienzuschlag).

Für die Summe aus Grundförderung und Boni gilt eine Obergrenze: 70 % im Regelfall und 80 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag). Förderfähig sind beim Heizungstausch Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit, dazu jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste. Der höchstmögliche Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit bei 22.400 €.

Wichtig für die Zeitplanung: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 € — auf 27.250 €, dann 26.500 € und so weiter bis auf 22.000 € ab August 2030. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Ab dem ersten Quartal 2027 ändert sich zudem die Systematik bei Wärmepumpen: Der Grundfördersatz für sie sinkt auf 15 %, dafür kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 % für Geräte mit Ursprung in der Union hinzu.

Beispielrechnung: Was kostet die neue Wärmepumpe wirklich?

Ein selbstnutzendes Paar tauscht seine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Investition beträgt 32.000 €. Weil die Gasheizung funktionstüchtig ist und länger als 20 Jahre in Betrieb war, greift der Klimageschwindigkeitsbonus. Förderfähig sind allerdings höchstens 28.000 € — die restlichen 4.000 € trägt das Paar in jedem Fall selbst. Wie viel Zuschuss bleibt, hängt am Einkommen:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenFördersatzZuschussEigenanteil
bis 30.000 €80 % (Obergrenze)22.400 €9.600 €
über 30.000 bis 40.000 €70 % (Obergrenze)19.600 €12.400 €
über 40.000 bis 50.000 €56 %15.680 €16.320 €
über 50.000 €46 %12.880 €19.120 €

In den beiden oberen Zeilen greift die Deckelung: Rechnerisch kämen 86 beziehungsweise 76 % zusammen, ausgezahlt werden aber höchstens 80 beziehungsweise 70 %. Ab einem Einkommen über 50.000 € entfällt der Einkommensbonus vollständig — dann bleiben Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 %.

Gebäudehülle und Anlagentechnik: 15 % vom BAFA

Maßnahmen an der Gebäudehülle — Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern — und an der Anlagentechnik fördert das BAFA mit einem Zuschuss von 15 %. Förderfähig sind dabei Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit.

Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten funktioniert seit dem 21. Juli 2026 anders als früher — hier liegt die größte Änderung für Sanierer. Er wird nur noch gewährt, wenn die Maßnahme ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto erreicht, und er gilt dann ausschließlich für den Teil der Ausgaben, der über diese 30.000 € hinausgeht. Zugleich hebt ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit an. Aus „15 % plus 5 % auf alles" ist damit eine gestufte Rechnung geworden.

Ein Rechenbeispiel: Eine Fassadendämmung kostet 40.000 €.

  • Ohne iSFP: Förderfähig sind nur 30.000 €, davon 15 % — macht 4.500 € Zuschuss.
  • Mit gefördertem iSFP: Förderfähig sind alle 40.000 €, davon 15 % (6.000 €), dazu 5 % auf die 10.000 € oberhalb der Grenze (500 €) — macht 6.500 € Zuschuss.

Der Sanierungsfahrplan wirkt also doppelt: Er hebt die Kostengrenze an und bringt zusätzlich einen Bonus auf den oberen Teil der Ausgaben. Vor allem aber legt er fest, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen sinnvoll sind. Welche Schwachstellen ein Altbau typischerweise mitbringt, zeigt unser Leitfaden zum Sanierungsbedarf erkennen.

MaßnahmeZuständigFördersatz
Heizungstausch (Wärmepumpe etc.)KfW (Zuschuss 458)30 % plus Boni, max. 70 bzw. 80 %
Dämmung Dach, Fassade, KellerBAFA15 %, iSFP-Bonus nur oberhalb 30.000 €
Fenster und AußentürenBAFA15 %, iSFP-Bonus nur oberhalb 30.000 €
Lüftung, HeizungsoptimierungBAFA15 %

Der Ergänzungskredit für den Eigenanteil

Auch nach Abzug der Zuschüsse bleibt ein Eigenanteil — im Heizungsbeispiel oben zwischen 9.600 und 19.120 €, je nach Einkommen. Wer diesen Betrag nicht aus Eigenkapital stemmen will, kann über die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit aufnehmen (zum Beispiel KfW 358/359). Dieser finanziert den nicht geförderten Teil der Investition zu vergünstigten Konditionen.

Der Kredit wird typischerweise über die Hausbank beantragt, die ihn an die KfW weiterleitet. Die genauen Konditionen hängen je nach Bank und Programm vom Einkommen und der Maßnahme ab. So lässt sich die Sanierung über mehrere Jahre strecken, statt die gesamte Summe sofort aufzubringen — was vor allem dann hilft, wenn der Kauf des Objekts bereits einen Großteil des Eigenkapitals gebunden hat.

GEG: Wann Sie überhaupt tauschen müssen

Früher hing die Förderung eng mit einer gesetzlichen Pflicht zusammen: Wer eine neue Heizung einbaute, musste die 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten. Diese Vorgabe ist gestrichen. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226), die Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026. Ebenfalls entfallen ist das Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel über 30 Jahre. Für neue fossile Heizungen greift dafür ab 2029 eine gestaffelte Beimischpflicht („Bio-Treppe“). Was die Reform für Käufer konkret bedeutet, ordnet der Beitrag zur Heizungsgesetz-Reform 2026 ein. Eine funktionierende Bestandsheizung dürfen Sie ohnehin weiter betreiben.

Wichtig für Käufer: Eine funktionierende Bestandsheizung darf weiterlaufen. Sie müssen also nicht sofort nach dem Kauf tauschen, nur weil das Gerät alt ist — der Austauschdruck entsteht erst beim Defekt oder bei einer geplanten Modernisierung. Wie sich aus Baujahr und bisherigen Modernisierungen der Handlungsbedarf ableiten lässt, erklärt unser Beitrag zu Baujahr und Modernisierung. Welche Pflichten beim Erwerb einer älteren Immobilie konkret auf Sie zukommen, fasst unser Überblick zu den GEG-Sanierungspflichten beim Altbau-Kauf zusammen. Und ob sich ein sanierungsbedürftiger Altbau gegenüber einem Neubau überhaupt rechnet, beleuchtet der Vergleich Altbau oder Neubau kaufen.

Antrag richtig stellen: die häufigsten Fehler vermeiden

Der teuerste Fehler ist der Zeitpunkt. Die Förderung muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden — wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach den Zuschuss beantragt, geht in der Regel leer aus. Beachten Sie diese Punkte:

  1. Erst beantragen, dann beauftragen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag darf erst nach dem Antrag geschlossen werden — oft genügt eine aufschiebende Bedingung im Vertrag.
  2. Fachbetrieb einbinden. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die technischen Mindestanforderungen bestätigt.
  3. Energie-Effizienz-Experten einplanen. Für BAFA-Maßnahmen an der Hülle und für den iSFP ist in der Regel ein eingetragener Experte nötig. Dessen Kosten sind teils selbst förderfähig.
  4. Fristen und Nachweise sammeln. Rechnungen, Fachunternehmererklärung und technische Nachweise müssen vollständig vorliegen, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Die Sanierungs- und Förderfrage gehört außerdem in die Gesamtrechnung des Kaufs. Die laufenden Energiekosten eines unsanierten Hauses können den vermeintlich günstigen Kaufpreis schnell auffressen — wie Sie diese realistisch einschätzen, zeigt unser Beitrag zu Nebenkosten und laufenden Kosten.

Fazit: Förderung vor dem Kauf einplanen

Wer ein sanierungsbedürftiges Objekt kauft, sollte die Förderung nicht als nachträglichen Bonus betrachten, sondern fest in die Kalkulation einbauen. Beim Heizungstausch sind bis zu 22.400 € Zuschuss möglich, bei der Gebäudehülle 15 % der Kosten und oberhalb von 30.000 € zusätzlich der iSFP-Bonus, dazu zinsgünstige Kredite für den Rest. Die Frage ist nicht nur, was die Sanierung kostet, sondern was nach Abzug der Förderung übrig bleibt — und ob der Kaufpreis diesen Sanierungsstau bereits eingepreist hat. Weil Fördersätze und Höchstbeträge ab Februar 2027 halbjährlich sinken, lohnt sich bei ohnehin geplanten Maßnahmen ein früher Antrag.

Bevor Sie ein Angebot ernsthaft verfolgen, lohnt sich eine strukturierte Ersteinschätzung. ImmoPrüf erstellt aus dem Link zum Exposé eine geordnete Übersicht: Preisbewertung, Kaufnebenkosten, Standort, Risiken und Finanzierungs-Szenarien — damit Sie Sanierungs- und Förderkosten von Anfang an in die Gesamtrechnung einbeziehen statt sie später nachzuschieben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss beim Heizungstausch 2026?

Seit der BEG-Richtlinie vom 21. Juli 2026 sind bis zu 80 Prozent Zuschuss von der KfW möglich. Er setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und einem gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent, für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro bei 80 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro, also maximal 22.400 Euro.

Was kostet eine neue Wärmepumpe nach Abzug der Förderung?

Bei einer Investition von 32.000 Euro sind höchstens 28.000 Euro förderfähig. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten 80 Prozent, also 22.400 Euro Zuschuss, und tragen 9.600 Euro selbst. Bei 30.000 bis 40.000 Euro Einkommen sind es 70 Prozent oder 19.600 Euro. Ohne Einkommensbonus bleiben 46 Prozent, das entspricht 12.880 Euro.

Wer foerdert was: KfW oder BAFA?

Die Foerderung ist zweigeteilt. Die KfW ist ueber den Zuschuss 458 fuer den Heizungstausch zustaendig, etwa den Einbau einer Waermepumpe, Biomasse- oder Hybridheizung. Das BAFA foerdert Einzelmassnahmen an der Gebaeudehuelle und Anlagentechnik wie Daemmung von Dach, Fassade und Keller, neue Fenster, Lueftung oder Heizungsoptimierung. Beide Toepfe lassen sich mit getrennten Antraegen nebeneinander nutzen.

Wie viel fördert das BAFA für Dämmung und neue Fenster?

Das BAFA fördert Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik mit 15 Prozent Zuschuss auf förderfähige Kosten bis 30.000 Euro je Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto gewährt und gilt allein für den Teil oberhalb dieser Grenze. Eine Fassadendämmung für 40.000 Euro bringt damit 4.500 Euro ohne und 6.500 Euro mit gefördertem Sanierungsfahrplan.

Muss ich die alte Heizung nach dem Kauf sofort tauschen?

Nein, eine funktionierende Bestandsheizung darf weiterlaufen. Sie muessen nicht sofort nach dem Kauf tauschen, nur weil das Geraet alt ist. Der Austauschdruck entsteht erst beim Defekt oder bei einer geplanten Modernisierung. Die fruehere 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe des GEG wurde mit dem Gebaeudemodernisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 gestrichen; beim Neueinbau gilt nun Technologieoffenheit, fuer neue fossile Heizungen ab 2029 aber eine steigende Bioanteil-Pflicht.

Wann muss ich die Foerderung beantragen?

Die Foerderung muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach den Zuschuss beantragt, geht in der Regel leer aus. Der Liefer- oder Leistungsvertrag darf erst nach dem Antrag geschlossen werden, oft genuegt eine aufschiebende Bedingung im Vertrag. Zudem sind ein Fachunternehmen und fuer BAFA-Massnahmen meist ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte noetig.

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