Sanierung fördern lassen 2026: KfW, BAFA und Boni im Überblick
Eine energetische Sanierung kostet schnell einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. Doch ein erheblicher Teil davon lässt sich über staatliche Programme zurückholen — beim Heizungstausch sind bis zu 70 % Zuschuss möglich. Wer das Förderpotenzial schon vor dem Kauf einplant, rechnet mit ganz anderen Zahlen als jemand, der erst nach dem Notartermin nach Zuschüssen sucht.
Die Förderlandschaft ist allerdings zweigeteilt: Den Heizungstausch fördert die KfW per Zuschuss, einzelne Maßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern laufen über das BAFA. Dazu kommen Boni, die sich kombinieren lassen, und zinsgünstige Kredite für den Eigenanteil. Dieser Artikel ordnet die Programme für private Selbstnutzer in Deutschland und zeigt mit Beispielrechnungen, was am Ende übrig bleibt.
Ein Hinweis vorab: Alle Beträge beziehen sich auf den Stand 2026. Förderprogramme ändern sich regelmäßig, deshalb gilt für jeden konkreten Antrag — vorher die offizielle Quelle von KfW und BAFA prüfen.
Zwei Töpfe: KfW für die Heizung, BAFA für die Hülle
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verteilt sich auf zwei Stellen. Das ist wichtig zu verstehen, weil Sie je nach Maßnahme einen anderen Antrag stellen.
- Die KfW ist für den Heizungstausch zuständig — also den Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasse- oder Hybridheizung anstelle einer alten fossilen Anlage. Hier läuft die Förderung über den Zuschuss 458.
- Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik — Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster, Lüftungsanlagen oder die Optimierung einer bestehenden Heizung.
Beide Töpfe lassen sich nebeneinander nutzen: Wer die Heizung tauscht und gleichzeitig das Dach dämmt, stellt zwei getrennte Anträge. Wie sich der energetische Zustand eines Objekts schon aus dem Inserat ablesen lässt, erklärt unser Beitrag zum Energieausweis im Exposé.
Heizungstausch: bis zu 70 % Zuschuss von der KfW
Der Heizungstausch ist die am stärksten geförderte Einzelmaßnahme. Der KfW-Zuschuss setzt sich für Selbstnutzer aus mehreren Bausteinen zusammen, die addiert werden — aber bei maximal 70 % gedeckelt sind:
- Grundförderung: 30 %. Diese erhält jeder, der eine förderfähige neue Heizung einbaut.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 %. Für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung austauschen. Der Bonus beträgt 2026 noch 20 %, ab 2029 sinkt er.
- Einkommensbonus: 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
Die Boni sind kombinierbar, der maximale Zuschuss bleibt aber bei 70 %. Förderfähig sind beim Heizungstausch Kosten bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich der höchstmögliche Zuschuss von 21.000 € (70 % von 30.000 €).
Beispielrechnung: Was kostet die neue Wärmepumpe wirklich?
Ein selbstnutzendes Paar tauscht seine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Investition beträgt 32.000 €. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € pro Jahr.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Investitionskosten gesamt | 32.000 € |
| Maximal förderfähige Kosten | 30.000 € |
| Fördersatz (30 % + 20 % + 30 %, gedeckelt) | 70 % |
| Zuschuss der KfW | 21.000 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 11.000 € |
Von 32.000 € Investition bleiben also rund 11.000 € selbst zu tragen — die ersten 30.000 € werden mit 70 % bezuschusst, die darüber liegenden 2.000 € sind nicht förderfähig. Liegt das Einkommen über 40.000 €, entfällt der Einkommensbonus, und der Fördersatz sinkt auf 50 % (30 % plus 20 %). Der Zuschuss läge dann bei 15.000 € statt 21.000 €.
Gebäudehülle und Anlagentechnik: 15 bis 20 % vom BAFA
Maßnahmen an der Gebäudehülle — Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern — und an der Anlagentechnik fördert das BAFA mit einem Zuschuss von 15 %. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, kommen 5 % iSFP-Bonus hinzu — zusammen also 20 %.
Ein Rechenbeispiel: Eine Fassadendämmung kostet 40.000 €. Ohne Sanierungsfahrplan gibt es 6.000 € Zuschuss (15 %), mit iSFP sind es 8.000 € (20 %). Der Sanierungsfahrplan lohnt sich also nicht nur als Bonus, sondern auch als Fahrplan: Er legt fest, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen sinnvoll sind. Welche Schwachstellen ein Altbau typischerweise mitbringt, zeigt unser Leitfaden zum Sanierungsbedarf erkennen.
| Maßnahme | Zuständig | Fördersatz |
|---|---|---|
| Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) | KfW (Zuschuss 458) | bis 70 % |
| Dämmung Dach, Fassade, Keller | BAFA | 15 %, mit iSFP 20 % |
| Fenster und Außentüren | BAFA | 15 %, mit iSFP 20 % |
| Lüftung, Heizungsoptimierung | BAFA | 15 %, mit iSFP 20 % |
Der Ergänzungskredit für den Eigenanteil
Auch nach Abzug der Zuschüsse bleibt ein Eigenanteil — im Heizungsbeispiel oben rund 11.000 €. Wer diesen Betrag nicht aus Eigenkapital stemmen will, kann über die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit aufnehmen (zum Beispiel KfW 358/359). Dieser finanziert den nicht geförderten Teil der Investition zu vergünstigten Konditionen.
Der Kredit wird typischerweise über die Hausbank beantragt, die ihn an die KfW weiterleitet. Die genauen Konditionen hängen je nach Bank und Programm vom Einkommen und der Maßnahme ab. So lässt sich die Sanierung über mehrere Jahre strecken, statt die gesamte Summe sofort aufzubringen — was vor allem dann hilft, wenn der Kauf des Objekts bereits einen Großteil des Eigenkapitals gebunden hat.
GEG: Wann Sie überhaupt tauschen müssen
Förderung und Pflicht hängen zusammen. Wer eine neue Heizung einbaut, muss bislang die 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten: Die neue Anlage soll zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen — eine Wärmepumpe erfüllt das problemlos, ein reiner Gaskessel in der Regel nicht. Wichtig (Stand Juni 2026): Diese Vorgabe ist in Überarbeitung. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das GEG ablösen und die starre 65-%-Pflicht beim Heizungstausch streichen; das Gesetz muss aber noch Bundestag und Bundesrat passieren, und die Übergangsfrist wurde bereits verschoben. Prüfen Sie deshalb vor einem Heizungstausch unbedingt den dann aktuellen Rechtsstand. Eine funktionierende Bestandsheizung dürfen Sie ohnehin weiter betreiben.
Wichtig für Käufer: Eine funktionierende Bestandsheizung darf weiterlaufen. Sie müssen also nicht sofort nach dem Kauf tauschen, nur weil das Gerät alt ist — der Austauschdruck entsteht erst beim Defekt oder bei einer geplanten Modernisierung. Wie sich aus Baujahr und bisherigen Modernisierungen der Handlungsbedarf ableiten lässt, erklärt unser Beitrag zu Baujahr und Modernisierung. Welche Pflichten beim Erwerb einer älteren Immobilie konkret auf Sie zukommen, fasst unser Überblick zu den GEG-Sanierungspflichten beim Altbau-Kauf zusammen. Und ob sich ein sanierungsbedürftiger Altbau gegenüber einem Neubau überhaupt rechnet, beleuchtet der Vergleich Altbau oder Neubau kaufen.
Antrag richtig stellen: die häufigsten Fehler vermeiden
Der teuerste Fehler ist der Zeitpunkt. Die Förderung muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden — wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach den Zuschuss beantragt, geht in der Regel leer aus. Beachten Sie diese Punkte:
- Erst beantragen, dann beauftragen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag darf erst nach dem Antrag geschlossen werden — oft genügt eine aufschiebende Bedingung im Vertrag.
- Fachbetrieb einbinden. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die technischen Mindestanforderungen bestätigt.
- Energie-Effizienz-Experten einplanen. Für BAFA-Maßnahmen an der Hülle und für den iSFP ist in der Regel ein eingetragener Experte nötig. Dessen Kosten sind teils selbst förderfähig.
- Fristen und Nachweise sammeln. Rechnungen, Fachunternehmererklärung und technische Nachweise müssen vollständig vorliegen, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Die Sanierungs- und Förderfrage gehört außerdem in die Gesamtrechnung des Kaufs. Die laufenden Energiekosten eines unsanierten Hauses können den vermeintlich günstigen Kaufpreis schnell auffressen — wie Sie diese realistisch einschätzen, zeigt unser Beitrag zu Nebenkosten und laufenden Kosten.
Fazit: Förderung vor dem Kauf einplanen
Wer ein sanierungsbedürftiges Objekt kauft, sollte die Förderung nicht als nachträglichen Bonus betrachten, sondern fest in die Kalkulation einbauen. Beim Heizungstausch sind bis zu 21.000 € Zuschuss möglich, bei der Gebäudehülle 15 bis 20 % der Kosten, dazu zinsgünstige Kredite für den Rest. Die Frage ist nicht nur, was die Sanierung kostet, sondern was nach Abzug der Förderung übrig bleibt — und ob der Kaufpreis diesen Sanierungsstau bereits eingepreist hat.
Bevor Sie ein Angebot ernsthaft verfolgen, lohnt sich eine strukturierte Ersteinschätzung. ImmoPrüf erstellt aus dem Link zum Exposé eine geordnete Übersicht: Preisbewertung, Kaufnebenkosten, Standort, Risiken und Finanzierungs-Szenarien — damit Sie Sanierungs- und Förderkosten von Anfang an in die Gesamtrechnung einbeziehen statt sie später nachzuschieben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss beim Heizungstausch 2026?
Beim Heizungstausch sind 2026 bis zu 70 Prozent Zuschuss von der KfW moeglich. Er setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundfoerderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus fuer den Austausch einer alten fossilen Heizung und 30 Prozent Einkommensbonus bei einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr. Foerderfaehig sind Kosten bis 30.000 Euro, also maximal 21.000 Euro Zuschuss.
Was kostet eine neue Waermepumpe nach Abzug der Foerderung?
Bei einer Investition von 32.000 Euro bleiben fuer Selbstnutzer mit Einkommen unter 40.000 Euro rund 11.000 Euro Eigenanteil. Die KfW foerdert die ersten 30.000 Euro mit 70 Prozent, das ergibt 21.000 Euro Zuschuss. Die darueber liegenden 2.000 Euro sind nicht foerderfaehig. Ohne Einkommensbonus sinkt der Satz auf 50 Prozent und der Zuschuss auf 15.000 Euro.
Wer foerdert was: KfW oder BAFA?
Die Foerderung ist zweigeteilt. Die KfW ist ueber den Zuschuss 458 fuer den Heizungstausch zustaendig, etwa den Einbau einer Waermepumpe, Biomasse- oder Hybridheizung. Das BAFA foerdert Einzelmassnahmen an der Gebaeudehuelle und Anlagentechnik wie Daemmung von Dach, Fassade und Keller, neue Fenster, Lueftung oder Heizungsoptimierung. Beide Toepfe lassen sich mit getrennten Antraegen nebeneinander nutzen.
Wie viel foerdert das BAFA fuer Daemmung und neue Fenster?
Das BAFA foerdert Massnahmen an Gebaeudehuelle und Anlagentechnik mit 15 Prozent Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind es 20 Prozent. Bei einer Fassadendaemmung fuer 40.000 Euro bedeutet das 6.000 Euro ohne und 8.000 Euro mit Sanierungsfahrplan. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent gilt fuer Daemmung, Fenster, Aussentueren, Lueftung und Heizungsoptimierung.
Muss ich die alte Heizung nach dem Kauf sofort tauschen?
Nein, eine funktionierende Bestandsheizung darf weiterlaufen. Sie muessen nicht sofort nach dem Kauf tauschen, nur weil das Geraet alt ist. Der Austauschdruck entsteht erst beim Defekt oder bei einer geplanten Modernisierung. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe des GEG gilt beim Einbau einer neuen Heizung, ist aber Stand Juni 2026 in Ueberarbeitung; pruefen Sie vorher den aktuellen Rechtsstand.
Wann muss ich die Foerderung beantragen?
Die Foerderung muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach den Zuschuss beantragt, geht in der Regel leer aus. Der Liefer- oder Leistungsvertrag darf erst nach dem Antrag geschlossen werden, oft genuegt eine aufschiebende Bedingung im Vertrag. Zudem sind ein Fachunternehmen und fuer BAFA-Massnahmen meist ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte noetig.
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