ImmoPrüf LogoImmoPrüf
Ersteinschätzung
← Alle Artikel

Grundsteuer 2026 nach der Reform: Was Käufer zahlen

·8 Min Lesezeit
Von der ImmoPrüf-Redaktion · recherchiert & faktengeprüft
KaufratgeberFinanzierung
Grundsteuer 2026 nach der Reform: Was Käufer zahlen

Wer 2026 eine Immobilie kauft, denkt beim Thema Steuern zuerst an die einmalige Grunderwerbsteuer beim Notartermin. Die laufende Belastung, die danach jedes Jahr aufs Konto durchschlägt, ist eine andere: die Grundsteuer B. Sie wurde zum 1. Januar 2025 nach der großen Reform vollständig neu berechnet – und genau diese Summe zahlen Sie als neuer Eigentümer ab dem Kauf Jahr für Jahr, solange Ihnen das Objekt gehört.

Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die reformierte Grundsteuer zusammensetzt, warum sie sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde stark unterscheidet und wie Sie sie vor dem Kauf realistisch abschätzen. Wichtig vorweg: Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind zwei völlig verschiedene Abgaben, die regelmäßig verwechselt werden.

Grunderwerbsteuer vs. Grundsteuer – der entscheidende Unterschied

Beide Steuern hängen an Ihrer Immobilie, aber sie funktionieren grundverschieden:

  • Grunderwerbsteuer: einmalig fällig beim Kauf, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Sie beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und gehört zu den klassischen Kaufnebenkosten. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Grunderwerbsteuer nach Bundesländern.
  • Grundsteuer B: jährlich wiederkehrend, fällig solange Sie Eigentümer sind. Sie ist keine Kaufnebenkosten-Position, sondern eine dauerhafte Halte- bzw. Betriebskostenposition. Die Gemeinde erhebt sie für Grund und Boden und finanziert damit kommunale Aufgaben.

Kurz: Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie einmal, die Grundsteuer immer wieder. Wer beim Kauf nur auf die einmaligen Posten schaut, übersieht eine Belastung, die sich über die Haltedauer auf einen erheblichen Betrag summiert. Sie zählt deshalb zu den laufenden Nebenkosten, die Sie von Anfang an einplanen sollten.

Eine Randnotiz: Es gibt auch die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für private Wohnimmobilien ist ausschließlich die Grundsteuer B relevant – um die geht es hier.

Ein praktischer Unterschied im Ablauf: Die Grunderwerbsteuer fordert das Finanzamt nach der Beurkundung einmalig an, und erst wenn sie bezahlt ist, erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nötig ist. Die Grundsteuer dagegen begleitet Sie als Eigentümer dauerhaft – sie wird vom Finanzamt festgesetzt (Grundsteuerwert und Messbetrag) und von der Gemeinde per Bescheid erhoben und eingezogen. Wechselt das Eigentum, läuft der Bescheid zunächst weiter; Sie als Käufer treten faktisch in die laufende Zahlung ein.

So wird die Grundsteuer B nach der Reform berechnet

Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Berechnung mit Einheitswerten aus den 1960er- bzw. 1930er-Jahren für verfassungswidrig erklärt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deshalb eine neue, dreistufige Formel. Im sogenannten Bundesmodell lautet sie:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Die drei Bausteine im Einzelnen:

  • Grundsteuerwert: der vom Finanzamt festgestellte Wert des Grundstücks. Er ersetzt den alten Einheitswert und berücksichtigt im Bundesmodell unter anderem Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr und eine statistische Nettokaltmiete. Das Finanzamt teilt ihn im Grundsteuerwertbescheid mit.
  • Steuermesszahl: ein gesetzlich festgelegter Promille-Faktor. Im Bundesmodell beträgt sie für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) 0,31 ‰ und für die meisten anderen Grundstücke 0,34 ‰. Multipliziert man Grundsteuerwert und Messzahl, ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
  • Hebesatz: ein Prozentwert, den jede Gemeinde selbst festlegt. Er wird auf den Messbetrag angewandt und ist der Stellhebel, mit dem Kommunen die tatsächliche Höhe steuern.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung (die Zahlen sind frei gewählt, keine realen Werte): Ergibt sich ein Grundsteuerwert von 300.000 €, ein Messbetrag von 300.000 × 0,31 ‰ = 93 € und liegt der Hebesatz bei 500 %, beträgt die jährliche Grundsteuer 93 € × 500 % = 465 €. Bei einem Hebesatz von 800 % wären es 744 € – bei identischem Grundstück. Genau diese Spreizung macht den Hebesatz so wichtig.

Bundesmodell oder eigenes Ländermodell – wer rechnet wie?

Die Reform enthält eine Öffnungsklausel: Die Bundesländer durften vom Bundesmodell abweichen. Neun Länder wenden das Bundesmodell an (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen). Saarland und Sachsen folgen ebenfalls dem Bundesmodell, haben aber eigene Steuermesszahlen festgelegt. Fünf Länder gehen einen eigenen Weg.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Modelltypen. Sie hilft zu verstehen, warum eine Grundsteuer-Schätzung aus dem einen Bundesland nicht auf ein anderes übertragbar ist:

ModelltypLänderWorauf es ankommt
Bundesmodell (wertabhängig)Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen; Saarland & Sachsen mit eigenen MesszahlenGrundstücks- und Gebäudewert inkl. Bodenrichtwert und statistischer Miete
BodenwertmodellBaden-WürttembergNur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert; das Gebäude spielt keine Rolle
Reines FlächenmodellBayernNur Flächen von Grundstück und Gebäude; Wert und Lage bleiben außen vor
Flächen-Lage-ModellHamburg, Niedersachsen, HessenFlächen plus ein Lagefaktor, der gute und einfache Lagen unterscheidet

Was die Modelle praktisch bedeuten

In Baden-Württemberg zählt allein der Boden: Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert (Stand 1. Januar 2022), darauf eine Steuermesszahl von grundsätzlich 1,3 ‰ (für überwiegend wohnlich genutzte Grundstücke ermäßigt). Ein bescheidenes Haus auf einem großen, teuren Grundstück kann hier vergleichsweise hoch besteuert werden. Der Bundesfinanzhof hat dieses Modell 2026 bestätigt.

In Bayern ist der Wert irrelevant. Gerechnet wird mit Äquivalenzzahlen: 0,04 €/m² für Grund und Boden sowie 0,50 €/m² für Gebäudeflächen. Für Wohnflächen wird der Gebäudeanteil zusätzlich auf 70 % ermäßigt. Lage und Kaufpreis beeinflussen die Steuer also nicht – zwei gleich große Häuser in München und in einem Dorf können den gleichen Messbetrag haben; der Unterschied entsteht erst über den kommunalen Hebesatz.

In Hamburg, Niedersachsen und Hessen kombiniert das Flächen-Lage-Modell die Flächen mit einem Lagefaktor. Damit fließt die Wohnlage ein, ohne den vollen Wertansatz des Bundesmodells. Eine gute Adresse erhöht die Steuer, eine einfache Lage senkt sie.

Der Hebesatz: warum die Gemeinde am Ende entscheidet

Egal welches Modell – der letzte und oft größte Faktor ist der kommunale Hebesatz. Den legt jede Gemeinde eigenständig fest, und die Unterschiede sind enorm. Der bundesweite Durchschnitt der Grundsteuer B lag zuletzt grob im Bereich von etwa 550 % (Orientierungswert, je nach Erhebung und Jahr), doch einzelne Kommunen liegen weit darunter oder darüber – von zweistelligen Prozentwerten bis über 1.000 %.

Wichtig: Die Reform sollte nach dem politischen Versprechen aufkommensneutral sein – also in Summe nicht mehr Geld für die Gemeinde bringen. Für den einzelnen Eigentümer bedeutet das aber keine Garantie: Innerhalb einer Gemeinde verschieben sich die Lasten. Manche zahlen nach der Reform mehr, andere weniger. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze zum Stichtag angepasst, damit das Aufkommen ungefähr gleich bleibt. Den 2026 gültigen Hebesatz erfahren Sie nur direkt bei der Gemeinde – ein alter Wert von vor 2025 taugt nicht mehr zur Schätzung.

Eine Besonderheit ist die neue Grundsteuer C: Seit 2025 dürfen Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen gesonderten, höheren Hebesatz festlegen, um Spekulation unattraktiv zu machen. Für Käufer eines bebauten Wohnhauses ist sie in der Regel ohne Bedeutung, für Bauplatz-Interessenten dagegen relevant.

Grundsteuer vor dem Kauf abschätzen

Als Käufer übernehmen Sie die laufende Grundsteuer ab dem Übergang. Bezahlt wird in der Regel vierteljährlich an die Gemeinde. So gehen Sie bei der Einschätzung vor:

  • Verkäufer nach dem aktuellen Bescheid fragen. Der Grundsteuerbescheid 2025/2026 zeigt die tatsächliche Jahresbelastung dieses konkreten Objekts. Das ist die verlässlichste Quelle – lassen Sie sich den Bescheid vor dem Kauf zeigen.
  • Hebesatz der Gemeinde prüfen. Den aktuellen Grundsteuer-B-Hebesatz veröffentlichen die meisten Kommunen oder das jeweilige Landesamt. Achten Sie auf den ab 2025 gültigen Wert.
  • Modell des Bundeslandes beachten. Ob Wert, Fläche oder Lage zählen, entscheidet, welche Eigenschaften des Objekts die Steuer treiben (siehe Tabelle oben).
  • Auf Vermietung achten. Bei vermieteten Wohnungen kann die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden; bei Eigennutzung tragen Sie sie selbst.

Ein Tipp zur Einordnung: Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Faustformeln aus dem Internet. Wegen der unterschiedlichen Ländermodelle und der stark schwankenden Hebesätze sind solche Werte nur grobe Orientierung. Eine seriöse Schätzung braucht den realen Hebesatz und – im Bundesmodell – den Grundsteuerwertbescheid. Wie sich die Grundsteuer in das Gesamtbudget einfügt, zeigt unser Überblick zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf.

Wenn Sie ein konkretes Exposé prüfen, hilft ImmoPrüf: Das Tool erstellt aus einem Exposé-Link eine strukturierte Ersteinschätzung und ordnet ein, welche laufenden Kosten – von der Grundsteuer bis zu den weiteren Nebenkosten – Sie hinterfragen und beim Verkäufer oder der Gemeinde konkret nachprüfen sollten, bevor Sie ein verbindliches Angebot abgeben.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie einmal, die Grundsteuer immer wieder. Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf nach der notariellen Beurkundung fällig und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Grundsteuer B dagegen ist eine jährlich wiederkehrende Halte- und Betriebskostenposition, die Sie zahlen, solange Ihnen die Immobilie gehört.

Wie wird die Grundsteuer B seit der Reform 2025 berechnet?

Im Bundesmodell gilt seit dem 1. Januar 2025 die Formel: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz ergibt die jährliche Grundsteuer. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt festgestellt und ersetzt den alten Einheitswert. Die Steuermesszahl beträgt für Wohngrundstücke 0,31 Promille. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt.

Warum ist der Hebesatz bei der Grundsteuer so entscheidend?

Der kommunale Hebesatz ist der letzte und oft größte Faktor und wird von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt. Der bundesweite Durchschnitt liegt grob bei etwa 550 Prozent, einzelne Kommunen reichen von zweistelligen Prozentwerten bis über 1.000 Prozent. Bei gleichem Messbetrag von 93 Euro ergeben 500 Prozent eine Steuer von 465 Euro, 800 Prozent dagegen 744 Euro.

Welche Bundesländer rechnen nach dem Bundesmodell und welche anders?

Neun Länder wenden das Bundesmodell an: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Saarland und Sachsen folgen ihm mit eigenen Messzahlen. Fünf Länder gehen eigene Wege: Baden-Württemberg per Bodenwertmodell, Bayern per reinem Flächenmodell, Hamburg, Niedersachsen und Hessen per Flächen-Lage-Modell.

Wie kann ich die Grundsteuer vor dem Immobilienkauf abschätzen?

Lassen Sie sich vom Verkäufer den aktuellen Grundsteuerbescheid 2025/2026 zeigen, denn er ist die verlässlichste Quelle für die tatsächliche Jahresbelastung des Objekts. Prüfen Sie zusätzlich den ab 2025 gültigen Hebesatz der Gemeinde und beachten Sie das Modell des Bundeslandes. Pauschale Faustformeln aus dem Internet liefern nur grobe Orientierung.

Kann ich die Grundsteuer als Vermieter auf die Mieter umlegen?

Ja, bei vermieteten Wohnungen kann die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Bei Eigennutzung tragen Sie sie dagegen selbst. Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich an die Gemeinde gezahlt, und als Käufer übernehmen Sie die laufende Zahlung ab dem Eigentumsübergang.

Weiterlesen

Verwandte Artikel zu Kaufratgeber & Finanzierung

Immobilie gefunden?

Lassen Sie Ihr Wunschobjekt in 2 Minuten analysieren.

Jetzt Analyse starten