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Zwangsversteigerung: Immobilie ersteigern – so gelingt es

·8 Min Lesezeit
Von der ImmoPrüf-Redaktion · recherchiert & faktengeprüft
KaufratgeberFinanzierung
Zwangsversteigerung: Immobilie ersteigern – so gelingt es

Eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung zu erwerben gilt als Weg, um ein Objekt unter dem üblichen Marktpreis zu bekommen. Tatsächlich entstehen hier mitunter günstige Gelegenheiten, weil nicht jedes Verfahren auf großes Bieterinteresse stößt. Für private Käufer ist der Ablauf aber ein ganz anderer als beim klassischen Kauf über Makler und Notar.

Bei einer Zwangsversteigerung verwertet das Amtsgericht eine Immobilie auf Antrag eines Gläubigers. Rechtliche Grundlage ist das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Wer hier mitbietet, kauft in der Regel ohne Innenbesichtigung, ohne Gewährleistung und ohne Rücktrittsrecht. Die Chance auf einen niedrigen Preis steht damit einem deutlich höheren Risiko gegenüber.

Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie eine Zwangsversteigerung abläuft, welche Wertgrenzen im Termin gelten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Risiken Sie vorab prüfen sollten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Was eine Zwangsversteigerung ist

Kann ein Eigentümer seine Schulden nicht mehr bedienen, etwa eine durch Grundschuld besicherte Finanzierung, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Gericht verwertet die Immobilie dann, um die offenen Forderungen aus dem Erlös zu bedienen. Grundlage des gesamten Verfahrens ist das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG).

Die Versteigerungstermine werden öffentlich bekannt gemacht, unter anderem über das gemeinsame Portal der Justiz unter zvg-portal.de. Dort finden Sie Angaben zum Objekt, den Verkehrswert und den Termin. Das Verfahren ist für jeden zugänglich: Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person mitbieten, sofern sie die nötige Sicherheitsleistung erbringt.

Der Reiz liegt darin, dass kein Verkäufer am Tisch sitzt, der einen Wunschpreis durchsetzen will. Stattdessen entscheidet allein der Verlauf des Bietverfahrens über den Preis. Das kann zu Ihren Gunsten ausgehen, birgt aber auch das Risiko, dass mehrere Interessenten den Preis in die Höhe treiben.

So läuft das Verfahren ab

Der Ablauf einer Zwangsversteigerung folgt einem festen Muster. Die wichtigsten Schritte bauen aufeinander auf:

  1. Ein Gläubiger beantragt die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht.
  2. Das Gericht lässt den Verkehrswert der Immobilie per Gutachten festlegen.
  3. Der Versteigerungstermin wird öffentlich bekannt gemacht, etwa über zvg-portal.de.
  4. Bieter hinterlegen vorab eine Sicherheitsleistung und geben im Termin ihre Gebote ab.
  5. Das Gericht erteilt dem Höchstbietenden den Zuschlag, sofern keine Wertgrenze entgegensteht.

Der Verkehrswert wird vorab per Gutachten festgelegt und ist die zentrale Bezugsgröße des Verfahrens. An ihm orientieren sich die Wertgrenzen für den Zuschlag und die Höhe der Sicherheitsleistung. Das Gutachten liegt vor dem Termin beim Gericht ein und ist meist die wichtigste Informationsquelle über das Objekt, da eine Innenbesichtigung oft nicht möglich ist.

Sicherheitsleistung und Gebote im Termin

Wer im Termin mitbieten will, muss vorab eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts erbringen. Diese wird typischerweise per Überweisung an die Gerichtskasse oder über einen bankbestätigten Scheck geleistet, je nach Vorgaben des Gerichts. Bargeld wird in der Regel nicht akzeptiert. Ohne nachgewiesene Sicherheit werden Ihre Gebote nicht zugelassen.

Ein Beispiel: Liegt der Verkehrswert bei 400.000 €, müssen Sie vorab 40.000 € als Sicherheit bereitstellen. Gehen Sie am Ende nicht als Höchstbietender hervor, bekommen Sie die Sicherheit zurück. Erhalten Sie den Zuschlag, wird sie auf den zu zahlenden Betrag angerechnet.

Im Termin selbst geben die Bieter ihre Gebote ab. Das Höchstgebot entscheidet, allerdings nur, wenn keine gesetzliche Wertgrenze den Zuschlag verhindert. Genau diese Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie mitbieten.

Die Wertgrenzen im ersten Termin

Im ersten Versteigerungstermin schützt das Gesetz den Schuldner und die Gläubiger vor einer Verschleuderung der Immobilie. Dafür gelten zwei Wertgrenzen, die sich am Verkehrswert orientieren:

Höchstgebot im ersten TerminFolgeGrundlage
unter 50 % des VerkehrswertsZuschlag ist von Amts wegen zu versagen§ 85a ZVG
zwischen 50 und 70 % des Verkehrswertsein Gläubiger kann die Versagung beantragen§ 74a ZVG
ab 70 % des VerkehrswertsZuschlag ist in der Regel möglich

Liegt das Höchstgebot im ersten Termin unter 50 % des Verkehrswerts, ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen. Bei einem Verkehrswert von 400.000 € wäre also ein Gebot von 200.000 € die Untergrenze, ab der überhaupt ein Zuschlag in Betracht kommt. Zwischen 50 und 70 %, also zwischen 200.000 € und 280.000 €, kann ein Gläubiger die Versagung beantragen.

Wichtig zu wissen: In einem zweiten Termin entfallen diese Grenzen. Findet der erste Termin ohne ausreichendes Gebot statt, kann im zweiten Termin auch ein Zuschlag deutlich unter 50 % des Verkehrswerts erfolgen. Das eröffnet zusätzliche Chancen, kann aber auch bedeuten, dass das Objekt aus gutem Grund kein Interesse fand.

Was Sie bei der Zwangsversteigerung sparen und was nicht

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem klassischen Kauf liegt bei den Erwerbsnebenkosten. Mit dem Zuschlag, einem Gerichtsbeschluss, werden Sie Eigentümer. Eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist dafür nicht nötig, und es fällt keine Maklerprovision an. Beides spart bei höheren Kaufpreisen spürbare Beträge.

Die Grunderwerbsteuer fällt jedoch trotzdem an. Sie wird auf das Meistgebot berechnet und ist unabhängig davon zu zahlen, ob Sie über den Notar oder über das Gericht erwerben. Hinzu kommen Gerichtskosten für den Zuschlag sowie die Kosten der Grundbucheintragung. Wie sich die Nebenkosten beim regulären Kauf zusammensetzen, erläutert der Beitrag zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf.

Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Kostenpunkte gegenüber:

KostenpunktKlassischer KaufZwangsversteigerung
Maklerprovisionhäufigentfällt
Notarielle Beurkundung des Kaufserforderlichentfällt
Grunderwerbsteuerfällt anfällt an
Grundbucheintragungfällt anfällt an

Die Risiken im Überblick

Den möglichen Preisvorteilen stehen Risiken gegenüber, die beim klassischen Kauf so nicht bestehen. Sie sollten diese Punkte kennen, bevor Sie ein Gebot abgeben:

  • Keine Innenbesichtigung: Meist besteht kein Anspruch auf eine Besichtigung von innen. Sie sind auf das Gutachten und die Außenansicht angewiesen. Über den tatsächlichen Zustand, etwa versteckte Schäden, erfahren Sie unter Umständen wenig.
  • Keine Gewährleistung, kein Rücktritt: Anders als beim normalen Kauf gibt es keine Gewährleistung für Mängel und kein Rücktrittsrecht. Stellt sich nach dem Zuschlag ein Schaden heraus, tragen Sie ihn allein.
  • Bestehende Rechte Dritter: Rechte Dritter und Mietverhältnisse können bestehen bleiben. Ein vermietetes Objekt erwerben Sie unter Umständen samt laufendem Mietvertrag. Danach stellt sich dieselbe Grundsatzfrage wie bei vielen Eigentümern, die sich entscheiden müssen, ob sie eine geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen wollen.
  • Gefahr des Überbietens: Im Bietgefecht besteht die Gefahr, sich von der Dynamik mitreißen zu lassen und mehr zu bieten, als das Objekt wert ist.

Besonders sorgfältig sollten Sie die Abteilung II des Grundbuchs prüfen. Dort sind Lasten und Beschränkungen wie Wohnrechte, Wegerechte oder Nießbrauch eingetragen, die nach dem Zuschlag bestehen bleiben können. Wie Sie einen Grundbuchauszug richtig lesen, zeigt der Beitrag dazu, wie Sie ein Grundbuch lesen.

Wie Sie sich vorbereiten

Ersteigern erfordert Vorbereitung und Marktkenntnis. Wer unvorbereitet in einen Termin geht, riskiert entweder ein überhöhtes Gebot oder verpasst eine gute Gelegenheit. Folgende Schritte helfen Ihnen, das Risiko zu begrenzen:

  • Lesen Sie das Verkehrswertgutachten vollständig und achten Sie auf Hinweise zum Zustand und zu bestehenden Belastungen.
  • Fordern Sie den aktuellen Grundbuchauszug an und prüfen Sie insbesondere Abteilung II auf Rechte Dritter.
  • Klären Sie, ob das Objekt vermietet ist und welche Mietverhältnisse bestehen bleiben.
  • Legen Sie vorab eine persönliche Preisobergrenze fest und halten Sie sich im Termin daran.
  • Stellen Sie die Sicherheitsleistung rechtzeitig in der vom Gericht akzeptierten Form bereit.

Hilfreich ist es zudem, ein Gefühl für den realistischen Marktwert zu entwickeln. Ob ein geforderter oder erzielter Preis fair ist, ordnet der Beitrag dazu ein, wann ein Angebotspreis fair ist. Da das Bieten im Termin in mancher Hinsicht einem Bieterverfahren ähnelt, lohnt auch ein Blick auf den Beitrag zum Bieterverfahren beim Immobilienkauf, um die eigene Strategie vorab zu schärfen.

Für wen sich eine Zwangsversteigerung eignet

Eine Zwangsversteigerung kann sich lohnen, wenn Sie den lokalen Markt kennen, das nötige Eigenkapital für Sicherheitsleistung und Meistgebot bereithalten und mit Unsicherheiten beim Objektzustand umgehen können. Für Käufer, die maximale Sicherheit und volle Gewährleistung erwarten, ist der klassische Kauf über den Notar oft die passendere Wahl.

Entscheidend ist eine nüchterne Abwägung von Chance und Risiko. Der mögliche Preisvorteil ist real, aber er ist kein Selbstläufer: Er entsteht nur, wenn Sie vorbereitet sind, die Wertgrenzen verstehen und sich im Termin nicht zu einem überhöhten Gebot verleiten lassen. Stand 2026 bleibt die Zwangsversteigerung damit ein Weg für vorbereitete und marktkundige Käufer, nicht für Gelegenheitsbieter.

Bevor Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie das Objekt strukturiert einordnen. Genau dabei hilft ImmoPrüf: Aus dem Exposé-Link erstellt das Tool eine strukturierte Ersteinschätzung mit Preisbewertung, Kaufnebenkosten, Standortanalyse, Risikohinweisen und Finanzierungs-Szenarien. So gehen Sie mit einem klaren Bild in den Versteigerungstermin und wissen, wo Ihre realistische Preisobergrenze liegt.

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